Häusliche Krankenpflege

Kontakt Ambulanter Dienst:

Walter-Stoecker-Str. 1d
18069 Rostock 
Tel: 0381 – 8 21 50
Fax: 0381 – 8000 290
Funk: 0151 – 54403662 

E-Mail: info@pflegedienst-radloff.de 

Leistungen

Grundpflege (SGB XI)

Dazu gehören: 

  • Hilfe bei der Körperpflege (große o. kleine Morgen- / Abendtoiletten, Ganzköperpflege, Teilkörperpflegen)
  • Hilfe beim An- und Entkleiden,
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Pflegerische Betreuung
  • Hilfe beim Einkauf
  • Hilfe bei der Reinigung des unmittelbaren Wohnbereiches
  • Förderung der Mobilität

Häusliche Krankenpflege (SGB V) 

Nachfolgend finden Sie Auswahl von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die wir für Sie erbringen können:

  • Medikamentengabe // Richten der Wochenmedikation
  • Injektionen (Insulin u.a.)
  • Blutzuckermessung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen und Wechsel von Kompressionsverbänden
  • Wundverbände
  • Blutdruckmessungen

 
Entlastungs- und Betreuungsleistungen  (§45 b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag dient dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen.

Betreuung

  • Gesprächsführung, 
  • Gedächtnistraining.
  • Mobilität fördern, z.B. mit Gymnastik.
  • Begleitung, z.B. zum Arzt, in Ausstellungen, in die Stadt
  • tagesstrukturierende Maßnahmen, wie z.B. gemeinsam Kaffeetrinken, Haushalt, Handarbeit, Spiele, Vorlesen, Fotos anschauen


Entlastung

  • Hilfe bei Antragstellungen, z.B. auf einen Pflegegrad u.a.


Der Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 125 € monatlich wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 bewilligt und steht neben der Pflegesachleistung als eigenes Budget zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag  wird mit den anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet.
Noch nicht bzw. nicht vollständig ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. in das darauf folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Beratung 

Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsleistungen zu unterschiedlichen Themen an:

  • Beratungsgespräche gemäß § 37 SGB XI 
  • Allgemeine Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten, Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen, Beratung über Hilfsmittel, Beratung zu Präventionsmaßnahmen
Urlaubs- und Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.612 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil. Diese können sowohl für häusliche Versorgung durch einen Pflegedienst als auch für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeit- pflege verwendet werden. Einzige Vorraussetzung für die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in der Häuslichkeit gepflegt worden sein muss.

Hauswirtschaft

Nachfolgende Leistungen bieten wir Ihnen im Hauswirtschaftlichen Bereich an:

  • Reinigung der Wohnung

Pflegehilfsmittel

Auf Anforderung stellen wir Ihnen unsere Pflegehilfsmittel zur Verfügung oder helfen gern bei deren Beschaffung (Krankenbetten, WC-Stühlen, Rollstühlen, Gehhilfen, etc.).

Anfahrt

Kontakt:

Tel.: 0381 - 8 21 50

E-Mail: info@pflegedienst-radloff.de 

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