Walter-Stoecker-Str. 1d
18069 Rostock
Tel: 0381 – 8 21 50
Fax: 0381 – 8000 290
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Dazu gehören:
Nachfolgend finden Sie Auswahl von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die wir für Sie erbringen können:
Entlastungs- und Betreuungsleistungen (§45 b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag dient dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen.
Betreuung
Entlastung
Der Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 125 € monatlich wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 bewilligt und steht neben der Pflegesachleistung als eigenes Budget zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag wird mit den anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet.
Noch nicht bzw. nicht vollständig ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. in das darauf folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsleistungen zu unterschiedlichen Themen an:
Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.612 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil. Diese können sowohl für häusliche Versorgung durch einen Pflegedienst als auch für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeit- pflege verwendet werden. Einzige Vorraussetzung für die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in der Häuslichkeit gepflegt worden sein muss.
Nachfolgende Leistungen bieten wir Ihnen im Hauswirtschaftlichen Bereich an:
Auf Anforderung stellen wir Ihnen unsere Pflegehilfsmittel zur Verfügung oder helfen gern bei deren Beschaffung (Krankenbetten, WC-Stühlen, Rollstühlen, Gehhilfen, etc.).
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